(
21) Damit die nationalen Regulierungsbehörden ihre Regulierungsaufgaben wirksam wahrnehmen können, sollten zu den Daten, die sie sammeln, auch Rechnungslegungsdaten zu den Endnutzermärkten gehören, die mit Vorleistungsmärkten verbunden sind, auf denen ein Betreiber über beträchtliche Marktmacht verfügt und die als solche von der nationalen Regulierun
gsbehörde reguliert werden, sowie Daten, die die nationale Regulierungsbehörde in die Lage versetzen, die möglichen Auswirkungen geplanter Erweiterungen oder Änderungen der Netztopologie
...[+++]auf die Entwicklung des Wettbewerbs oder auf anderen Marktteilnehmern angebotene Großhandelsprodukte zu beurteilen.