Die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten zur Fertigstellung
des Übereinkommens, dessen Wortlaut nach Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union und des Europäischen Wirtschaftsraums angepaßt werden mußte, zeigen, daß es im wesentlichen nur noch um di
e Klärung folgender drei Fragen geht: Modalitäten für die Abstimmung über die Annahme der Durchführungsbestimmungen zum Übereinkommen (Artikel 26 des Entwurfs), die eventuelle Zuständigkeit des Gerichtshofs (Artikel 29 des Entwurfs) sowie die Frage des räumlichen Anwendungsbereich
...[+++]s des Übereinkommens in Verbindung mit dem durch das Statut von Gibraltar aufgeworfenen Problem.