2
59. ist angesichts des bestehenden Defizits besorgt, was fundierte Kenntnisse über die Mittel anbet
rifft, die benötigt werden, um den ganzen Stilllegungsprozess abzuschließen; anerkennt, dass nach wie vor beträchtliche Summen in diesem Prozess benötigt werden, und bedauert zutiefst, dass die Mitgliedstaaten es versäumt haben, die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung der zusätzlich benötigten Mittel zu schaffen; bekräftigt und betont, dass die Verantwortung für die sichere Stilllegung von Kernkraftwerken letztendlich bei den
...[+++]Mitgliedstaaten liegt, in denen sich diese Kernkraftwerke befinden; stellt fest, dass eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung eine Gefährdung für die Unionsbürger darstellen würde;