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. nimmt ferner die Erklärung des Gerichtshofs zur Kenntnis, dass die Vergabebekanntmachung aufgrund mangelnder Koordinierung vorsah, dass die Angebote nur auf Französis
ch vorgelegt werden (wie es der gewöhnlichen Praxis in dem betroffenen Mitgliedstaat entspricht), den Ausschreibungsunterlagen jedoch zu entnehmen war, dass die Angebote in jeder der Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden konnten, und nimmt ebenfalls die Erklärung zur Kenntnis, dass es jedem Bieter auf seinen Wunsch hin gestattet worden wäre, an der Ausschusssitzung zur Öff
...[+++]nung der Angebote teilzunehmen;