" § 3bis - Ab dem Schuljahr bzw. dem akademischen Jahr 2009-2010 werden die in § 3 angeführten Beträge an die Steigerung der im Königlichen Erlass vom 24. Dezember 1993 in Ausführung
des Gesetzes vom 6. Januar 1989 zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes definierten Indexleitzahl des Monats Dezember (Basis 1988) des zweiten Ziviljahres, das dem Jahr, während dem das betroffene Schuljahr bzw. akademische Jahr beginnt, vorausgeht, gegenüber der Indexleitzahl des Monats Dezember (Basis 1988) des dritten Ziviljahres, das dem Jahr,
...[+++] während dem das betroffene Schuljahr bzw. akademische Jahr beginnt, vorausgeht, angepasst" .