Die Mitgliedstaaten können nur spezifische Bestimmungen zu den Häfen annehmen, die gelegentlich im internationalen Se
everkehr angelaufen werden, obwohl die Möglichkeit gegeben ist, die Schiffe, die sich in einem Mitgliedstaat oder zwei oder mehreren Mitgliedstaaten regelmäßig im Dienst befinden, von der
vor der Einfahrt in einen Hafen vorgesehenen Sicherheitskontrolle zu befreien, wobei diese einen nationalen Plan für die Umsetzung der Verordnung besch
...[+++]ließen müssen.