I
n diesen Fällen wird der in Absatz 4 genannte, den no
ch nicht gebundenen Jahrestranchen oder den gebundenen Jahrestranchen, deren Bindung während desselben Haushaltsjahres ganz
oder teilweise aufgehoben wurde, entsprechende Beitrag aus dem EFRE, die nicht ein
em anderen Programm derselben Kategorie von Programmen zur Zusammenarbeit mit Drittländern neu zugeordnet wurde, dem internen Programm für grenzübergreife
...[+++]nde Zusammenarbeit gemäß Absatz 1 Buchstabe a, an dem der betreffende Mitgliedstaat teilnimmt bzw. die betreffenden Mitgliedstaaten teilnehmen, auf dessen bzw. deren Antrag zugewiesen.