Es ist wichtig, dass es sich für die Zahlungsdienstleister nicht nur bei fehlenden oder unvollständigen Angaben um einen Verd
achtsfaktor handeln kann, sondern dass diese durch ihren risikobasierten
Ansatz in der Lage sind, auch in ermittelten Risikosituationen, wie bei ungewöhnlic
h großen Transaktionen, ungewöhnlichen T
ransaktionsmustern, ...[+++]Transaktionen mit einem komplexen Hintergrund und Zweck (gemäß den Festlegungen im Artikel 16 Absatz 2 und im Anhang III der vierten AMLD), verdächtige Transfers zu ermitteln und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.