Im Gegensatz zu dem, was die klagenden Parteien anführen, konnte der Dekretgebe
r vernünftigerweise feststellen, dass die Auferlegung von weniger extremen Maßnahmen, wie Bedingungen für das Halten von Pelztieren, es nicht ermöglicht, das Mindestniveau des Wohlbefindens, das er erreichen wollte, zu gewährleisten, und
dass die ursprüngliche Erwägung, wonach das Halten und Töten von Pelzti
eren ausschließlich oder hauptsächlich zum Zweck der Fellgewinnung n
...[+++]icht zulässig ist, mit der logischen Folge zu verbinden ist, dass auf diesem Gebiet ein Verbot erlassen werden muss.