Der vom Richter im Grundstreit festgestellte
Unterschied sei ein rein hypothetischer Unterschied, der nur dann zutage trete, wenn eine Lehranstalt mit « eigenem Charakter », wie eine Methodeschule, weder imstande sei, ein Unterrichtszen
trum zu bilden bzw. sich daran zu beteiligen oder vom Flämischen Unterrichtsrat ein positives, mit Gründen versehenes Gutachten über die eigene mögliche Programmierung zu erhalten, noch eine Abweichung wegen ausserordentlicher bzw. unvorherg
...[+++]esehener Fälle erhalten habe.