36. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es in der Phase, in der ermittelt wird, welche Raumordnungsmaßnahmen erforderlich sind und welche
Initiativen geplant werden, sowie während der Realisierung dieser Initiativen wichtig ist, dass die für Raumordnung zuständigen Verwaltungsbehörden die Zugänglichkeit für Personen mit Behinderung und für ältere Menschen zu Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen sowie zum städtischen Nahverkehr berücksichtigen und Flä
chen einplanen, auf denen sich Kinder und Jugendliche austoben und erholen können
...[+++];