(b) es sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den eindeutig definiert wird, wa
s unter „Praxis der Erstellung von Personenprofilen“ zu verstehen ist, ungeachtet dessen, ob dies mittels einer automatisierten Durchforstung von Computerdaten oder auf andere Weise durchgeführt wird, um klare Regelungen für die Rechtmäßigkeit ihrer Benutzung und die Schranken festz
ulegen, die für sie gelten müssen; gleichzeitig sind die Garantien zu schaffen, die für den Schutz der Daten natürlicher Personen notwendig sind, sowie Rechenschaftsmec
...[+++]hanismen;