Der Minister für Wohlbefinden, Volksgesundheit und Chancengleichhei
t hat verdeutlicht, dass « die gesetzliche Surrogation für den Flämischen Fonds beinhaltet, dass der Flämische Fonds den Haftbaren eines Verkehrsunfalls heranziehen kann, nicht nur, wenn es um individuellen m
ateriellen Beistand geht, [...] sondern auch für alle andere Formen von Dienstleistung durch den Flämischen Fonds » (Par
l. Dok., Flämisches Parlament, 2001-2002, Nr. 104 ...[+++]1/2, S. 4).