Voraussetzung für die Notenbankfähigkeit von Asset-Backed Securities ist ihre Unterlegung mit Cashflow generierenden Vermögenswerten, die vom Eurosystem als homogen angesehen werden, d. h. die Cashflow generierenden Vermög
enswerte, die der Besicherung der Asset-Backed Securities dienen, müssen alle derselben Sicherheitenart angehören, die sich entweder
aus Forderungen aus Hypothekenkrediten für Wohn- oder gewerbliche Immobilien, Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, Autokrediten, Verbraucherkrediten oder Leasinggeschäften zusam
...[+++]mensetzt.