132. begrüßt die Ergebnisse des Rechungshofes aus seinem Sonderbericht Nr. 8/2011 „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“, nach denen Systeme, die von Einziehungen und zu Finanzkorrekturen betroffen waren, in den vergangenen Jahren Verbesserungen erfahren haben; wiederholt seine Auffassung, dass unrechtmäßig ausgezahlte Agrarmittel von den Endbegünstigten so gut es geht zurückverl
angt werden müssen, damit der Steuerzahler nich
t doppelt zur Kasse gebeten wird; fordert die Kommiss
...[+++]ion auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Auslegungs- und die Abweichungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzuschränken und deren Systeme zur Wiedereinziehung wirksam zu kontrollieren;