Für den Fall, dass sich ein Betriebsinhaber zur Ruhe se
tzt oder stirbt und seinen Betrieb ganz oder teilweise auf ein Familienmitglied oder
einen Erben überträgt, der die landwirtschaftliche Tätigkeit in diesem Betrieb fortsetzen will, sollte sichergestellt werden, dass die Übertragung des Betriebs oder Betriebsteils innerhalb der Familie reibungslos erfolgen kann, insbesondere, wenn die übertragene Fläche während des Bezug
szeitraums an einen Dritten verpachtet war, ohne d
...[+++]er Möglichkeit vorzugreifen, dass der Erbe die landwirtschaftliche Tätigkeit fortsetzen kann.