Samsung wurde verpflichtet, während eines Zeitraums von fünf Jahren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) davon abzusehen, auf der Grundlage seiner jetzigen und
künftigen SEP, die sich auf Technologien zur Herstellung von Smartphones und Tablet-Computern beziehen, Verfügungen gegen potenzielle Lizenznehmer zu b
eantragen, die sich bereit erklären, ein bestimmtes Verfahren zur Festsetzung angemessener Lizenzgebühren nach dem FRANDGrundsatz durch einen unabhängige
...[+++]n Dritten zu befolgen.