7. fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit mit sämtlichen Partnerstaaten der ENP Unterausschüsse für die Menschenrechte eingesetzt werden, um den politischen Dialog auf diesem Gebiet zu verstärken und die bei den Menschenrechten erzielten Fortschritte zu bewerten; besteht darauf, dass die Einzelfälle und insbesondere die Übergriffe gegen Menschenrechtsaktivisten während dieser Sitzungen angesprochen werden; fordert die Partnerstaaten auf, ihre diesbezüglichen Zusagen einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Einzelfälle, und fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit unseren Partnern Maßnahmen festzulegen, die die Anwendung der Menschenrechtsklausel au
f der Grundlage von ...[+++]verbindlicheren und effektiveren Kriterien erlauben;