Die übrigen Länder unterscheiden zwischen Täterschaft und Mittäterschaft bzw. Beihilfe, lassen sich
jedoch insoweit in zwei Gruppen unterteilen, als bei den einen Täter und Mittäter bzw. Gehilfen gleichermaßen verantwortlich sind, aber unter
schiedlich bestraft werden können (Finnland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich), während bei den anderen zumindest für Beihilfe eine Strafmilderung vorgesehen ist, die in einigen Ländern (Belgien, Deutschland und Spanien) zwingend vorgeschrieben, in anderen in das Ermessen des Gerichts
...[+++] gestellt ist (Schweden).