14. betont, dass sich das Gesamtvolumen seines Haushaltsplans auf 19,87 % der im Rahmen der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens genehmigten Ausgaben beläuft
und damit weiterhin unter der Grenze von 20 % liegt, die es sich selbst auferlegt hat; weist jedoch erneut darauf hin, dass in dem Prozentsatz von 19,87 %
nicht die möglichen Anpassungen enthalten sind, die im Falle des
Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, insbe ...[+++]sondere im Bereich der Gesetzgebung, erforderlich werden könnten, und hält an seinem Standpunkt fest, dass ein größerer Spielraum von entscheidender Bedeutung ist; erkennt an, dass aufgrund des derzeit begrenzten Spielraums weitere Einsparungen und Umverteilungen erforderlich sein werden, um zusätzliche Anforderungen erfüllen zu können;