Sorge bereitet mir dabei allerdings die F
rage der geeigneten Rechtsgrundlage. Wir müssen eine finden: Ich weiß nicht, ob die Verträge eine geeignete Rechtsgrundlage für eine Richtlinie zur Be
kämpfung der Gewalt gegen Frauen enthalten, doch wenn es uns gelingt, dieses Problem der Rechtsgrundlage zu lösen, würde ich unter politischen Gesichtspunkten den Gedanken einer Harmonisierung zumindest der europäischen Leitlinien sehr begrüßen, um Fälle krimineller Gewalt geg
en Frauen streng zu bestrafen ...[+++].