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. nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Agentur die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren im Laufe
der Jahre erheblich verbessert habe; stellt jedoch fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen ist, dass bei den Zulassungs- und Auswahlkriterien nach wie vor Verwirrung besteht, was die erforderliche Anzahl der Jahre der einschlägigen Berufserfahrung angeht; stellt desweiteren fest, dass kein Nachweis dafür vorliegt, dass der Inhalt schriftlicher Prüfungen und die entsprechenden Mindestpunktzahlen festgelegt wurden,
...[+++]bevor die Bewerbungen geprüft wurden;