Diese Richtlinie sollte ein System der Vorabgenehmigung für die Kostenübernahme bei Krankenhausbehandlungen in einem anderen Mitgliedstaat vorsehen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Kosten dieser Behandlung würden vom Sozialversicherungssystem übernommen, wenn die Behandlung im eigenen Hoheitsgebiet erbracht würde; die Abwanderung von Patienten aufgrund der Anwendung der Richtlinie beeinträchtigt das finanzielle Gleichgewicht des Sozialversicherungssystems ernsthaft bzw. kann es beeinträchtigen und/oder die Abwanderung von Patienten untergräbt die Planung und Rationalisierung im Krankenhaussektor zur Vermeidung von Überkapazitäten, Ungleichgewichten bei der Bereitstellung von Krankenhausdienstleistungen und logistisch
er wie fin ...[+++]anzieller Vergeudung bzw. zur Aufrechterhaltung von Behandlungskapazitäten oder ärztlicher Kompetenz im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats bzw. kann sie untergraben.