Ein Plan für Leistungen der medizinischen Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstattet dem Arbeitnehmer
40 % der Kosten für medizinische Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn er
nach mehr als 10 und weniger als 20 Dienstjahren aussc
heidet und 50 % der Kosten, wenn er nach ...[+++] 20 oder mehr Jahren ausscheidet.