Die Höhe des Abschlags sollte sich u. a. nach dem Umfang der Kapitalzuführung im Verhältnis zum vorhandenen Kapital der Bank richten und davon abhängen, ob es sich um stimmberechtigte oder stimmrechtslose
Aktien handelt. Da Banken im Falle hybrider Kapitalinstrumente unter Umstände
n nicht in der Lage sein könn
en, die vereinbarte Vergütung kurzfristig zu entrichten, sollte ein alternativer Kuponzahlungsmechanismus (alternative coupon satisfaction mechanism
– ACSM) v ...[+++]orgesehen werden, bei dem Kupons, die nicht bar ausgezahlt werden können, durch neu ausgegebene Aktien bedient werden.