(10) Das wichtigste mit der
Rechtsform einer SE verfolgte Ziel erfordert jedenfalls - unbeschadet wirtschaftlicher Erfordernisse, die sich in der Zukunft ergeben können -, dass
eine SE gegründet werden kann, um es Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten zu ermöglic
hen, zu fusionieren oder eine Holdinggesellschaft zu errichten, und damit Gesellschaften und andere juristische Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die
eine Wirtschaftstätigkeit betreiben, gemeinsame Tochtergesellschafte
...[+++]n gründen können.