* wegen der ökologischen Verwundbarkeit des Vorfluters können Genehmigungen betreffend
die Einleitung von industriellem Abwasser je nach deren Schadstoffbelastung verweigert oder mi
t strengen Auflagen verbunden werden. Der Antragsteller wird darauf aufmerksam gemacht, dass er Wassereinleitun
gen in die Aisne in Betracht zieht, die den Normen nicht genügen; dazu kommt noch eine Gefahr der Überschwemmung der Ab
setzbecken ...[+++], mit als Folge, dass die abgesetzten Sedimente wieder in Bewegung gesetzt werden, und den Fluss erreichen könnten;