(
3) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die die Hoechstabmessungen überschreiten, dürfen nur mit Sondergenehmigungen, die von den zuständigen Behörden ohne Diskriminierung ausgestellt werden, oder auf der Grundlage nic
htdiskriminierender Bedingungen, die mit diesen Behörden von Fall zu Fall vereinbart werden, für den Verkehr zugelassen werden, wenn
diese Fahrzeuge oder Fahrzeugkombi
nationen unteilbare Ladungen befördern ...[+++] oder für deren Beförderung bestimmt sind.