(50) Ferner sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bezüglich Standardformularen und Dokumentvorlagen für die Zulassungsanträge der Zentralverwahre
r, für die zwischen verschiedenen zuständigen Behörden fließenden Informationen zum Zwecke der Beaufsichtigung von Zentralverwahrern, für die maßgeblichen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmestaats, für die Formate der von den Zentralverwahrern aufzubewahrenden Aufzeichnungen, für die Verfahren, die anzuwenden sind, wenn einem Teilnehmer oder Emittenten der Zugang zu einem Zentralverwahrer oder Zentralverwahrern der Zugang untereinander
...[+++] oder zu anderen Marktinfrastrukturen verweigert wird, und für die Konsultation der verschiedenen Behörden vor Gewährung der Genehmigung einer Verrechnungsstelle technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und nach dem in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegten Verfahren zu erlassen.