17. nimmt das Ergebnis der am 9. Februar 2014 abgehaltenen Abstimmung über d
ie Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ sowie die am 11. Februar 2015 vom Schweizer Bundesrat gefassten Beschlüsse in Bezug auf einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Volksabstimmung und neue flankierende Maßnahmen zur Kenntnis; unterstreicht, dass dies gegen die Verpflichtungen verstößt, die sich aus dem Abkommen über die Freizügigkeit ergeben, und erwartet, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen nachkommt; hebt hervor, dass die Frage der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen nicht mit der in den Verträgen verankerten Personenfreizügigkeit verwechsel
...[+++]t werden sollte; hebt hervor, dass die unilateralen Maßnahmen, die von der Schweiz ergriffen wurden, um eine Diskriminierung von kroatischen Staatsangehörigen zu verhindern, hinter dem Protokoll über die Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit auf Kroatien zurückbleiben und dass die Ratifizierung dieses Protokolls die Fortsetzung und Ausweitung der Schweizer Beteiligung am Programm Horizont 2020 ermöglichen würde, um den Zugang von Forschern zu Horizont-2020-Mitteln zu fördern; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit der Schweiz und den Mitgliedstaaten nach einer zufriedenstellenden Lösung zu suchen, die den Bestimmungen der betreffenden Abkommen Rechnung trägt und die Rechtsstaatlichkeit wahrt;