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2. bekräftigt seine bedingungslose Unterstützung für die territoriale Integrität und die Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen von Georgien und unterstützt die anhaltenden Bemühungen der georgischen Staatsorgane um eine Beilegung der internen Konflikte in Abchasien und Südossetien; bedauert jedoch die anhaltende aggressive Rhetorik der Beteiligten in Bezug auf diesen Konflikt und unterstützt den Aufruf des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, damit es nicht zu einem Wiederaufflammen der Feindseligkeiten in Abchasien kommt; fordert die Parteien auf, voll und ganz auf Dialog und Verhandlungen zu setzen,
...[+++]damit eine endgültige Lösung des Konflikts in Südossetien erreicht werden kann; fordert die faktisch zuständigen Behörden auf, im Einklang mit der oben genannten Resolution 1781(2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sichere Bedingungen für die Rückkehr der Vertriebenen zu gewährleisten und die Unveräußerlichkeit der Eigentumsrechte in den Konfliktgebieten zu respektieren; betont, dass die Erzielung zufriedenstellender Lösungen für grundlegende Menschenrechtsfragen wie die der Rückkehr der Vertriebenen, der Rückerstattung ihres Eigentums und der ordnungsgemäßen Untersuchung von Kriegsverbrechen und Fällen von Vermissten durch alle Seiten ausschlaggebend für jegliche dauerhafte Beilegung des Konflikts ist; fordert alle Parteien auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren; begrüßt das erste Treffen zwischen hochrangigen georgischen und abchasischen Beamten, das nach einer langen Pause stattgefunden hat;