Konkret könnten die Mitgliedstaa
ten festlegen, dass diese Zulassungen und Genehmigungen binnen eines Monats erteilt werden, sofern keine ernsthafte Gefährdung für Mensch und Umwelt zu befürchten ist; bei den KMU künftig keine d
en Behörden bereits vorliegenden Informationen mehr anzufordern, wenn diese nicht aktualisiert werden müssen; dafür zu sorgen, dass Kleinstunternehmen zur Teilnahme an statistischen Erhebungen im Zuständigkeitsbereich der staatlichen, regionalen oder lokalen statistischen Ämter höchstens einmal in drei Jahren
...[+++]aufgefordert werden, sofern dies aufgrund des Bedarfs an statistischen Daten oder anderen Arten von Informationen nicht häufiger notwendig ist; für einen Ansprechpartner zu sorgen, dem Vorschriften oder Verfahren gemeldet werden können, die als unverhältnismäßig oder als Behinderung der Tätigkeit von KMU angesehen werden können; eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu gewährleisten und dabei auch für Ansprechpartner zu sorgen, über die Unternehmen alle relevanten Informationen erhalten und sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten elektronisch abwickeln können.