Ich komme von wesentlich weiter her und bin se
hr weit gegangen in diesen Kompromissen, die wir im Ausschuss eingegangen sind, um noch irgendwie Rückgrat zu zeigen. Jetzt haben wir in dieser Frage einen Artikel X, der die beliebige Erweiterung der Speicherfristen für Mitgliedstaaten vorsieht, sofern sie die Kommission benachrichtigen und ihr Gelegenheit geben, innerhalb von sechs Monaten zu prüfen, ob Handelsbarrieren bzw. eine Störu
ng des Binnenmarkts vorliegen könnten – interessanterweise nicht, ob es grundrechtliche oder juristische
...[+++] Bedenken geben könnte.