3. fordert die staatlichen Stellen der Verei
nigten Staaten auf, sich an die Empfehlung des VN-Ausschusses für die Bekämpfung der Folter zu halten und zu gewährleisten, dass sämtliche „besonderen Verhörmethoden“, welche Folter oder eine grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen, einschließlich Methoden, bei denen sexuelle Erniedrigung, so genanntes „Waterboarding“ oder Wasserkur, so genanntes „Short Shackling” (Anketten von Häftlingen in fötaler Position) und Hunde zur Erzeugung von Angst eingesetzt werden, nicht
...[+++] angewandt werden;