E. unter Hinweis darauf, d
ass gemäß der REACH-Verordnung zur Vermeidung von Tierversuchen Versuche an Wirbeltieren für die Zwecke der
Verordnung nur als letzte Möglichkeit
durchgeführt werden sollten und dass insbesondere Informationen über die Toxizität für Menschen so weit wie möglich durch andere Methoden als Wirbeltierversuche gewonnen werden sollten, z. B. durch In-vitro-Verfahren, Model
le der qualitativen ...[+++]oder quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung oder durch Untersuchungen strukturell verwandter Stoffe (Gruppierung oder Analogie),