(
35) Diese Verordnung sollte dem nicht ent
gegenstehen, dass Mitgliedstaaten, die Systeme der direkten Wertpapierverwahrung zulassen, in ihrem nationalen Recht vorsehen, dass andere Parteien als Zentralverwahrer bestimmte Funktionen wahrnehmen oder wahrnehmen können, die in einige
n anderen Arten von Systemen der Wertpapierverwahrung in der Regel von Zentralverwahrern wahrgenommen werden, und festlegen, wie
diese ...[+++] Funktionen ausgeführt werden sollten.