« Ist Artikel 4 des königlichen Erlasses Nr. 464 vom 25. September 1986 [zur Konsolidierung der Massnahmen bezüglich der Mässigung der Einkünfte selbständig Erwerbstätiger] vereinbar mit den Artikeln 10 und 11 der Verfassung, soweit er den selbständig Erwerbstätigen am Anfang ihrer Tätigkeit einen Beitrag auferlegt, der aufgrund des Anstiegs der Berufseinkünfte zwischen dem ersten vollständigen Tätigkeitsjahr und einem späteren Jahr - wobei diese Einkünfte am Anfang gleich Null sind - berechnet wird, während die entsprechenden Bestimmungen zur Einkommensmässigung für Arbeitnehmer und Beamte bei der Begrenzung des Einkommensanstiegs von einem bestehenden - vereinbarten oder vorgeschriebenen - Einkommen ausgehen, das mindestens einem obli
gatorische ...[+++]n Minimum entspricht?