32. teilt die Ansicht des Europäischen Rates, daß bei der Festlegung aller Gemeinschaftspolitiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Forderung, mit besonderer Aufm
erksamkeit dafür zu sorgen, daß alle Bürger in den Genuß gesundheitlich einwandfreier und hochwertiger Lebensmittel kommen, indem die Qualitätsstandards verbessert und die Systeme für die Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette verstärkt werden; unterstreicht, daß die Durchführung ordnungsgemäßer, ausreichender Kontrollen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten f
ällt und somit ...[+++]eine Verpflichtung und Verantwortung ist, deren sich die Mitgliedstaaten zu stellen haben; erwartet die nächsten Vorschläge der Kommission über die mögliche Schaffung einer Europäischen Behörde für Lebensmittel und öffentliche Gesundheit;