(c) sie machen diese Informationen den Arbeitnehmern und Dienstleistungserbringern kostenlos auf Englisch und in der Sprache des Herkunftsmitgliedstaates des Arbeitnehmers und des Dienstleistungserbringers oder auf Anfrage in anderen Amtssprachen der EU zugänglich, und nicht lediglich in der (
den) Sprache(n) des Landes, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, und zwar wenn möglich in Form eines kurzen Merkblatts, in dem die wesentlichen anzuwendenden Arbeitsbedingungen angegeben sowie die Verfahren beschrieben sind, nach denen im Falle einer Nichtein
...[+++]haltung Beschwerden erhoben und Gerichtsverfahren sowie Sanktionen eingeleitet werden können, und in Formaten, die für Personen mit Beeinträchtigung zugänglich sind; weitere detaillierte Informationen über die für entsandte Arbeitnehmer geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen einschließlich über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz müssen durch verschiedene Kommunikationsmittel, auch mithilfe von Kontaktstellen, leicht und kostenlos zugänglich gemacht werden;