10. weist darauf hin, dass Erzeugnisse, die in der Europäischen Union verkauft werden, möglicherweise durch Kinderarbeit hergestellt worden sind; fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu schaffen, mit dessen Hilfe sich Opfer von Kinderarbeit an die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten wenden können, um Entschädigungen von europäischen Unternehmen geltend zu machen; fordert die Kommission ferner auf, die Einhaltung von Vorschriften im Rahmen der Lieferkette von Waren zu gewährleisten und insbesondere die Mechanismen zu schaffen, durch die im Falle von Verstößen gegen UN-Übereinkommen zur Kinderarbeit im Zusammenhang mit Warenlieferungen der Hauptauftragnehmer in Europa zur Verantwortung gezogen wird; fordert daher die EU auf, u
...[+++]nter anderem auch das Allgemeine Präferenzsystem (APS) zur Anwendung zu bringen, um die Ausbeutung von Kinderarbeit, die in verschiedenen Regionen der Welt zu verzeichnen ist, wirksamer zu bekämpfen, wobei besonderes Gewicht auf gefährliche Tätigkeiten gelegt werden sollte, zu denen Kinder vielfach gezwungen werden;