Zu diesem Zweck wird die Kommission prüfen, (i) was ge
tan werden muss, um Unterschiede bei den bestehenden gleichwertigen Befugnissen und
der Unabhängigkeit nationaler Regulierer anzugehen, und (ii), ob bestehende Formen der Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierern und nationalen Netzbe
treibern angemessen sind oder ob eine engere Zusammenarbeit erforderlich ist, beispielsweise mit einem europäischen Energieregulierer , der
grenzüber ...[+++]greifende Fragen aufgreift.