ist ein Lieferant, wenn das Etikett ohne neue Skala und das Etik
ett mit neuer Skala unterschiedliche Prüfungen des Modells erfordern, von der Verpflichtung, für Einheiten, die vor dem Viermonatszeitraum in Verkehr gebracht oder
in Betrieb genommen werden, ein Etikett mit neuer Skala bereitzustellen, befreit, sofern keine zu demselben
oder gleichwertigen Modellen gehörenden Einheiten nach dem Beginn des Viermonatszeitraums in Verkeh
...[+++]r gebracht oder in Betrieb genommen werden.