1. Die Mitgliedstaaten schreiben großen Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralge
winnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind und unter ihr jeweiliges nationales
Recht fallen, vor, einen konsolidierten Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß Artikel 37 und 38 auszuarbeiten, wenn das besagte Mutterunternehmen
einen konsolidierten Abschluss nach Artikel 23 Absätze 1 b
...[+++]is 6 dieser Richtlinie erstellen muss.