17. ist der Auffassung, dass der EFRE alleine es den Regionen in äußerster Randlage nicht ermöglicht, die Ziele der Kohäsionspolitik und der Strategien EU 2020 und Horizont 2020 zu erreichen; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Kommission durch die Schaffung entsprechender Programme, die die Integration von Regionen in äußerster Randlage in die europäischen und internationalen Forschungs- und Innovationsnetze unterstützen, den Zugang der Regionen in äußerster Randlage zum Programm Horizont 2020 anpassen und gewährleisten sollte; verweist diesbezüglich darauf, dass in Horizont 2020 im Abschnitt
über das Programm „Verbreitung von Exzellenz und A ...[+++]usweitung der Beteiligung“ hervorgehoben wird, dass zwischen dem Leistungsniveau bei Forschung und Innovation und den spezifischen Maßnahmen zur Verbreitung der Exzellenz und zur Ausweitung der Beteiligung jener Mitgliedstaaten und Regionen, die in Bezug auf Forschung und Innovation Rückstände aufweisen, erhebliche Ungleichheiten bestehen, die vom „Innovationsanzeiger“ der Union aufgezeigt werden;