L. in der Erwägung, dass Nichtdiskriminierung zwar unverzichtbar ist,
jedoch nach wie vor eine unangemessene Antwort auf eine Geschichte di
e Roma betreffender struktureller Diskriminierung darstellt, und dass daher die Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Gleichstell
ung dadurch ergänzt werden müssen, dass den besonderen Bedürfnissen der Roma im Hinblick auf die Achtung, den Schutz und die Förderung von Grundrechten, die Gleichstel
...[+++]lung und die Nichtdiskriminierung, die umfassende und diskriminierungsfreie Anwendung von Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Mechanismen zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte der Roma sowie die Einhaltung ihrer spezifischen Menschenrechte auf Beschäftigung, Unterkunft, Kultur, Gesundheitsversorgung, Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten, Fortbildung, Bildung und Freizügigkeit sowie auf den Zugang dazu im Rahmen einer Strategie auf Ebene der EU Rechnung getragen wird,