74. hält es für unbedingt erforderlich, dass in der Europäischen Union ansässige Firmen die EU-Umweltnormen erfüllen, wenn sie in den Kandidatenländern tätig werden und/oder investieren; fordert die Kommission auf, mit der UNICE einen derartigen "Verhaltenskodex für die Umw
elt” auszuhandeln; unterstreicht, dass alle Formen der EU-Heranführungshilfe mit dem von der Europäischen Union verfolgten Ansatz einer Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche vereinbar sein sollten, und fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, die Bereitstellung von EU-Mitteln für die Finanzierung von Projekten und Programmen im Rahmen der Heranf
...[+++]ührungshilfe der Europäischen Union einschließlich der EIB-Darlehen von der vorherigen Durchführung und Veröffentlichung von Umweltverträglichkeitsprüfungen abhängig zu machen, und fordert, dass bei der Vergabe von solchen Darlehen in Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas die EIB die Transparenz ihrer Vorgehensweisen und ihrer allgemeinen Politik der Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit erheblich verbessert; fordert die zuständigen Behörden auf zu prüfen, wie sowohl vor als auch nach der Erweiterung mehr Mittel für die direkte Unterstützung des Naturschutzes bereitgestellt werden können, z.B. durch Erweiterung der Kriterien für eine Förderung von Umweltprojekten aus ISPA-Mitteln, so dass auch Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes, nicht zuletzt die Ermittlung geeigneter Gebiete für Natura 2000 und die anschließende Bewirtschaftung dieser Gebiete, zu diesen Kriterien zählen;