- Was den Inhalt der Vereinbarung
über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats betrifft, verlangen die spanischen und griechischen Rechtsvorschriften, daß die Vereinbarung von denselben Parteien - bei gleicher Zusammensetzung - geschlossen wird, die auch dem Besonderen Verhandlungsgremium angehören. Der "Accordo Interconfederale" in Italien sieht vor, daß in der Vereinbarung festzulegen ist, zu welchen Fragen eine Unterrichtung bzw. Anhörung erfolgt. Das irische Gesetz verlangt, daß in der Vereinbarung geregelt wird, wie die den Arbeitnehmervertretern mitgeteilten Informationen an die Beschäftigten des Unternehmens in dem betreffe
...[+++]nden Land weiterzugeben sind und in welcher Form die Stellungnahme der Beschäftigten zu den übermittelten Informationen festgehalten wird. Die portugiesischen Vorschriften sehen die Möglichkeit vor, daß die Parteien festlegen, welchem Recht die Vereinbarung unterliegt und welche Themen als vertraulich anzusehen sind.