Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass, obwohl die durch die Unive
rsitäten getragenen Fahrtkosten und Fahrradentschädigungen nicht durch das Ministerium der Flämischen Gemeinschaft aufgrund der fraglichen Bestimmungen erstattet wurden, seit dem
Haushaltsjahr 2001 eine allgemeine Erhöhung ihrer Funktionsmittel vorgesehen war, um unter anderem die Kosten zu tragen, die sich für die Universitäten aus der Erstattung der Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel und die Auszahlung einer Fahrradentschädigung an ihre Personalmitglieder erge
...[+++]ben.