Die " Agence régionale pour la propreté / Gewestelijk Agentschap voor Netheid " ist mit dem Einsammeln und der Verarbeitung des Abfall
s von Besitzern von anderen Abfällen als Haushaltsabfällen beauftragt, die ihre Abfälle nicht selbst verarbeiten und sie eb
enfalls nicht durch einen Händler, eine Anlage oder ein Unternehmen, die Abfälle verarbeiten, oder durch einen Abfalleinsammler verarbeiten lassen, so wie es durch Artikel 23 der Ordonnanz vom 14. Juni 2012 über die Abfälle vorgeschrieben ist, mit dem eine materielle Verantwortung
...[+++]für die Abfallwirtschaft eingeführt wird.