Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Dies würde bedeuten, dass eine Strafverfolgungsbehörde auf nationaler Ebene oder EU-Ebene bei der Bearbeitung eines strafrechtlichen Dossiers — das sich aus Informationen zusammensetzt, die von verschiedenen innerstaatlichen Behörden, Behörden anderer Mitgliedstaaten und EU-Behörden stammen — auf verschiedene Teile der Informationen unterschiedliche Verarbeitungsbestimmungen anwenden müsste, je nachdem, ob die personenbezogen
en Daten im eigenen Land erhoben wurden oder nicht, ob jede der übermittelnden Behörden ihre Zustimmung zu dem geplanten Zweck erteilt hat, ob bei der Speiche
...[+++]rung die Fristen eingehalten werden, die in den geltenden Rechtsvorschriften einer jeden der übermittelnden Stellen festgelegt sind, ob Beschränkungen der Weiterverarbeitung, die von jeder der übermittelnden Stellen verlangt werden, die Verarbeitung nicht verbieten, ob im Falle eines Ersuchens eines Drittlandes jede der übermittelnden Stellen ihre Zustimmung entsprechend ihrer eigenen Beurteilung der Angemessenheit und/oder gemäß internationalen Verpflichtungen erteilt hat.